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Dropbox ändert Nutzungsbedingungen - Schlichtungen statt Sammelklagen - Opt out möglich

02/03/2014

Dropbox hat eine recht heftige Änderung an seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen. Für den Fall von rechtlichen Streitigkeiten in Bezug auf die Dienste von Dropbox, hat das Unternehmen, wenn Sie nicht dagegen widersprechen, die Möglichkeit, solche Streitigkeiten in Zukunft mittels „Arbitration“, also einer Schlichtung, vorzunehmen. Das bedeutet, dass in solchen Fällen nicht mehr die in den USA viel kraftvolleren Class Action Lawsuits (Sammelklage) angewendet werden können. Sie haben aber die Möglichkeit, auf einer speziellen Website von Dropbox, dagegen zu widersprechen.


 

Solange alles in Ordnung ist und Sie sich mit Dropbox nicht in einer Streitsituation befinden, mag dies unerheblich sein. In Zeiten, in denen man Cloud Diensten wie Dropbox aber immer mehr Daten, Bilder und wichtige Informationen anvertraut, möchte man nicht, dass diese Firmen sich schnell aus der Affäre ziehen können, sollte einmal etwas passieren. Dies scheint mit der neuen Arbitration Clause aber angestrebt zu sein.

 

Sollten Sie dieser widersprechen wollen, gehen Sie auf folgende Seite: 

https://www.dropbox.com/arbitration_optout

 

Wenn Sie schon eingeloggt sind, erscheint die folgende Seite:

 

 

Dropbox Arbitration Opt Out

 

Im Dropbox Blog finden Sie weitere Informationen zu den Änderungen der AGB.

  

Auf der Website MacDrifter finden Sie noch folgenden Hinweis über das Thema:

Don't forget to opt-out of Dropbox's new arbitration default. Arbitration is almost never good for the customer. I'm not a fan of class action lawsuits, but sometimes the threat of big losses (even if most of the money goes to attorneys) keep companies in line. Not to mention, there's usually limited discovery actions available in arbitration, which means proving bad faith would be pretty difficult.

 

 


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